Wie komme ich zu einer
logopädischen Behandlung?

In Deutschland erfolgt eine logopädische Behandlung in der Regel auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese wird z. B. vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt oder Neurologen ausgestellt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf logopädische Therapie als sogenanntes Heilmittel. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine gültige Verordnung vorliegt. 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel vollständig von Zuzahlungen befreit. Erwachsene leisten eine gesetzliche Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt.

Privat Versicherte erhalten meist ebenfalls eine Erstattung, abhängig vom individuellen Tarif. Die Abrechnung erfolgt hier direkt mit der Praxis.

Die Verordnung ist in der Regel 28 Tage gültig und sollte innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden.

Eine Behandlung ohne Rezept (z. B. als Selbstzahlerleistung) ist grundsätzlich möglich, erfolgt dann jedoch auf privater Basis.

Steuerlicher Hinweis:
Logopädische Behandlungen sind als medizinisch notwendige Heilbehandlungen in Deutschland in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.

Unser Therapieangebot:

©Logopädie Tübingen- Innenstadt. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.